Viertelkohle-Gutscheine

Die Interessengemeinschaft "Das Viertel" e.V. bietet im Rahmen verschiedener Aktionen und Gewinnspiele regelmäßig die Möglichkeit, Viertelkohle-Gutscheine zu gewinnen. Mit diesen Gutscheinen unterstützen wir die lokalen Geschäfte im Viertel und fördern den regionalen Einkauf.

Die Viertelkohle-Gutscheine werden ausschließlich in Papierform ausgegeben und können in den teilnehmenden Geschäften im Viertel eingelöst werden. Wichtig ist dabei: Die teilnehmenden Geschäfte können je nach Aktion oder Gewinnspiel variieren. Welche Geschäfte den jeweiligen Gutschein akzeptieren, wird immer in einem Begleitschreiben zum Gutschein aufgeführt.

Der Gutschein ist ein sogenanntes Inhaberpapier. Das bedeutet, dass jede Person, die den Gutschein vorlegt, diesen einlösen kann. Eine Personalisierung erfolgt nicht.

Viertelkohle-Gutscheine können beim Einkauf auch teileingelöst werden. Eine Barauszahlung – auch von Restbeträgen – ist grundsätzlich und ausnahmslos ausgeschlossen. Ebenso ist ein Umtausch der Gutscheine nicht möglich.

Sofern ein Gutschein unbefristet ausgestellt wurde, beträgt die gesetzliche Gültigkeitsdauer grundsätzlich drei Jahre. Die Verjährungsfrist beginnt dabei immer am Ende des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt oder erworben wurde. Ein im Jahr 2025 ausgestellter Gutschein ist somit bis zum 31. Dezember 2028 gültig. Bitte beachten Sie, dass Sondergutscheine im Rahmen einzelner Aktionen eine kürzere Gültigkeitsdauer haben können. Maßgeblich ist in diesem Fall die auf dem Gutschein angegebene Frist.

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