Die Interessengemeinschaft „Das Viertel“ e. V. bietet im Rahmen verschiedener Aktionen und Gewinnspiele regelmäßig die Möglichkeit, Viertel-Kohle-Gutscheine zu gewinnen. Darüber hinaus können die Gutscheine auch unabhängig von Aktionen und Gewinnspielen erworben werden. Mit dem Kauf oder Gewinn eines Viertel-Kohle-Gutscheins unterstützen Sie die lokalen Geschäfte im Viertel und fördern den regionalen Einkauf.

 

Gutschein-Varianten:

- „Kleine Viertel-Kohle“ – 10 €
- „Viertel-Kohle Standard“ – 25 €
- „Viertel-Kohle Plus“ – 50 €
- „Viertel-Kohle Premium“ – 100 €
So erhalten Sie Ihren Viertel-Kohle-Gutschein
Sie möchten einen Viertel-Kohle-Gutschein verschenken oder selbst nutzen? Die Gutscheine können ganz einfach erworben werden: Bestellen Sie Ihren gewünschten Gutschein bequem per Post oder besuchen Sie uns direkt in unserem Büro.


Viertel-Kohle-Gutschein bestellen

Sie möchten einen Viertel-Kohle-Gutschein erwerben? Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an info@dasviertel.de mit folgenden Angaben:

- gewünschter Gutscheinwert (z. B. 10 €, 25 €, 50 € oder 100 €)
- Anzahl der gewünschten Gutscheine
-
Ihre vollständige Adresse für den Versand

Überweisen Sie anschließend den entsprechenden Betrag auf folgendes Konto:

Kontoinhaber: Interessengemeinschaft „Das Viertel“ e. V.
Bank: Musterbank Bremen
IBAN: DE12 3456 7890 1234 5678 90
BIC: MUSTDEHBXXX
Verwendungszweck: Viertel-Kohle-Gutschein + Ihr Name

Nach Zahlungseingang werden die Gutscheine vorbereitet und Ihnen per Post zugesendet.

Sie möchten den Gutschein lieber persönlich erwerben? Besuchen Sie uns gerne zu unseren Bürozeiten am Sielwall 2A.

 

Einlösung und teilnehmende Geschäfte

Die Viertel-Kohle-Gutscheine werden ausschließlich in Papierform ausgegeben und können in den jeweils teilnehmenden Geschäften im Viertel eingelöst werden. Da die teilnehmenden Geschäfte je nach Aktion oder Gewinnspiel variieren können, ist im Begleitschreiben zum Gutschein stets aufgeführt, welche Betriebe den jeweiligen Gutschein akzeptieren. Auf jedem Gutschein ist zudem vermerkt, aus welchem Gewinnspiel bzw. aus welcher Aktion er stammt. Die Ausgabe der Gutscheine erfolgt grundsätzlich immer zusammen mit einem Begleitschreiben.
 

Regelungen zur Gutscheinnutzung

Eine Teileinlösung der Gutscheine ist nicht möglich. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen. Über den Umgang mit eventuellen Restbeträgen entscheidet das Geschäft, in dem der Gutschein eingelöst wird. Pro Einkauf können auch mehrere Gutscheine eingelöst werden, sofern das jeweilige Geschäft dem zustimmt.

   

 

Gültigkeit der Gutscheine

Sofern ein Gutschein unbefristet ausgestellt wurde, beträgt die gesetzliche Gültigkeitsdauer drei Jahre. Die Verjährungsfrist beginnt jeweils mit dem Ende des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt oder erworben wurde. Ein im Jahr 2025 ausgestellter Gutschein ist somit bis zum 31. Dezember 2028 gültig.

 

Übertragbarkeit und Verlust

Der Gutschein ist übertragbar. Bei Verlust oder Diebstahl besteht kein Anspruch auf Ersatz oder Erstattung. Der Gutschein muss bei der Einlösung im Geschäft abgegeben werden und kann nur einmalig verwendet werden.

 

Sollte das Begleitschreiben abhandenkommen, wenden Sie sich bitte an die IGV unter info@dasviertel.de. Bei Rückfragen zur Einlösung oder zu teilnehmenden Geschäften steht diese Adresse ebenfalls zur Verfügung.

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